Bei Problemen mit dem D-Ticket

Handhabung bei Verlust oder Beschädigung des Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler

Bei Verlust des D-Tickets gilt folgende Vorgehensweise:

  1. Bei Verlust bzw. Beschädigung ist eine Gebühr in Höhe von 20€ zu entrichten. Die Zahlung ist in bar bei der Kreiskasse des Landkreises Peine, Burgstraße 1 (EG) einzuzahlen oder auf das Konto des Landkreises Peine (DE85 2595 0130 0075 0002 40) zu überweisen. Als Zahlungsgrund ist anzugeben:

    „Ersatz Chipkarte, Name der Schülerin/des Schülers, Name der Schule“.

    Die Einzahlung ist unverzüglich vorzunehmen. Der/ die Schüler/ in meldet dann den Verlust im Sekretariat und legt einen Nachweis über die erfolgte Einzahlung der Gebühr (Überweisungsbeleg oder Quittung) vor.
  2. Erst nach Bestätigung des Geldeingangs durch den Landkreis wird eine Ersatzbescheinigung in der Schule ausgestellt und ein neues D-Ticket bestellt. Die Ersatzbescheinigung ermächtigt den Schüler/ die Schülerin allerdings nur zur Nutzung des ÖPNV im VRB-Gebiet (Netzkarte). Eine deutschlandweite Nutzung ist mit der Ersatzbescheinigung nicht zulässig.
  3. Wenn das D-Ticket an die Schule ausgeliefert wurde, muss der Schüler/ die Schülerin den Erhalt quittieren und die zuvor ausgestellte Ersatzbescheinigung wieder abgeben.

Bei Neuausstellungen des D-Tickets aufgrund erforderlicher Nachmeldungen (z.B. Zuzug, Umzug innerhalb des Landkreises) kann vorläufig eine Ersatzbescheinigung ohne Zahlungsnachweis ausgestellt werden. Hierfür wird keine Gebühr erhoben. Auch hier gilt die Ersatzbescheinigung nur im VRB-Gebiet (Netzkarte). Die Ersatzbescheinigung kann jedoch erst von der Schule ausgestellt werden, wenn der Landkreis festgestellt hat, dass tatsächlich ein Anspruch auf die Beförderung besteht. Die Ersatzbescheinigung ist ebenfalls wieder abzugeben, wenn das D-Ticket in der Schule an den Schüler/ die Schülerin ausgegeben wird.